Allgemeine Beratung rund um das Thema Pflege

Pflegebedürftige Menschen werden auf Antrag in eine der fünf Pflegegrade der Pflegeversicherung eingeordnet. Ob ein Pflegegrad bewilligt wird und welcher dies ist, hängt von der Beurteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ab.
Auf Wunsch und nach vorheriger Terminvereinbarung begleiten und unterstützen wir Sie auch bei den Besuchen des MDK zur Feststellung Ihres Pflegegrades.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer gesetzlichen Ansprüche und beraten Sie bei der Antragstellung. Bei Bedarf helfen wir Ihnen auch bei der Begründung eines Widerspruches gegen die Ablehnung Ihres Antrages. Darüber hinaus informieren wir Sie gründlich über alle Leistungen der Pflegeversicherung.


Des Weiteren beraten wir Sie gerne zu Themen wie:

  • Versorgung mit Hilfsmitteln
  • Verbesserung der Wohnungsanpassung
  • Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation
  • Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vorsorgevollmachten
  • und vieles mehr