Entlastungsleistungen

Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € im Monat.


Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:

  • Leistungen der Tages - und Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag, z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter
  • Ausnahme für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1- Leistungen der ambulanten Pflegedienste (Pflegesachleistungen)