Ärztlich verordnete Behandlungspflege
Wir helfen Ihnen bei der Behandlungspflege SGB V nach Verordnung von häuslicher Krankenpflege durch Ihren Arzt und nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse:
- Abgabe von Medikamenten
- Anlegen von Verbänden
- Einreibungen mit ärztlich verordneten Salben
- Verabreichen von Injektionen
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
- Legen eines Verweilkatheters
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Intensive Pflege Schwerstkranker und Sterbender
- Versorgung der Schwerstkranken und Begleitung ihrer Angehörigen
- Überwachung und Anleitung zur Infusions- und Ernährungstherapie
- Sterbebegleitung